Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Organtransplantation?

Dabei handelt es sich um das Verpflanzen (lat. transplantare = verpflanzen) von funktionstüchtigen Organen oder Geweben eines Verstorbenen auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen. Ziel solcher Operationen ist es, mit Hilfe der verpflanzten Organe oder Gewebe dem Kranken die verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe wiederzugeben.

Wie erfolgreich lassen sich Organe übertragen?

Dank vielfältiger medizinischer Fortschritte sind die Erfolgsraten für alle transplantierbaren Organe ständig gestiegen und liegen heute sehr hoch. Beispielsweise sind bei Nieren bis zu 87 Prozent der transplantierten Organe nach einem Jahr noch funktionstüchtig; nach fünf Jahren arbeiten noch bis zu 70 Prozent der Spendernieren. Bei Herz-, Leber-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsentransplantationen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute weisen mit 95 Prozent Funktionstüchtigkeit nach einem Jahr beziehungsweise 80 Prozent nach fünf Jahren noch höhere Erfolgsraten auf.

Sollte man den Ausweis ständig bei sich tragen?

Ja, es ist sinnvoll, ihn beim Führerschein oder Personalausweis mit sich zu tragen. Falls man den Ausweis nicht ständig mit sich führt, sollte man seine Entscheidung zur Organspende den Angehörigen mitteilen und auf den vorliegenden Organspendeausweis hinweisen. Selbstverständlich kann man auch eine nicht verwandte Vertrauensperson informieren, oder bei ihr den Ausweis hinterlegen.

Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?

Nein, das Transplantationsgesetz sieht vor, daß auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und einen Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erklären können.

Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?

Ja, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreißen und einen neuen auszufüllen. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluß zu informieren.

Kann man bestimmen, wer nach dem Tod ein gespendetes Organ bekommt?

Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch umgekehrt der Ausschluß bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall möglich. Die Empfänger solcher Organe werden allein nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit bestimmt.

Wird eine Organspende finanziell entschädigt?

Nein. Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, daß die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Sie soll ausschließlich auf einer freiwilligen, humanitären Entscheidung beruhen. Aus diesem Grund werden z.B. auch nicht die Bestattungskosten eines Organspenders übernommen. Andererseits ist weder die Bereitschaft zur Organspende noch die Organentnahme selbst für den Betreffenden oder für dessen Angehörigen mit Kosten verbunden. Für sämtliche Kosten, die durch eine Organtransplantation entstehen, kommen die Krankenkassen oder andere Träger auf.

Wo bekommt man einen Organspendeausweis?

Organspendeausweise können bei der Bundeszenrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und beim Arbeitskreis Organspende (AKO) angefordert werden. Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen stellen Organspendeausweise zur Verfügung. Bei den Apotheken, Krankenhäusern, Einwohnermeldeämtern und Arztpraxen sind solche Ausweise ebenfalls erhältlich. Der Organspendeausweis ist kostenlos und keinesfalls mit der Bitte um eine finanzielle Spende verbunden. Man kann seine Entscheidung auch formlos auf einem unterschriebenen Bogen Papier dokumentieren. Alle bisherigen „Erklärungen zur Organspende“ behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Gibt es eine Altersgrenze für Organspender?

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Können Menschen unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende generell aus?

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende in Frage kommt.

Werden Organspender registriert?

In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie Ihren Ausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

Woher bekommt man einen Organspendeausweis?

Hier oder beim Infotelefon Organspende 0800/90 40 400

Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?

Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall einer Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis zu finden ist.

Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?

Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

Was passiert, wenn man seine Meinung zur Organspende ändert?

Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis zerrissen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende von Verstorbenen erfüllt sein?

Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?

Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.

Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?

Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

Wann kommt eine Lebendspende in Frage?

Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.