Hirntod

Der Hirntod lässt sich durch die Krankengeschichte und verschiedene Untersuchungen zweifelsfrei feststellen. Der Arzt ist in seinem Vorgehen an die Richtlinien der Bundesärztekammer gebunden.

Zwingend vorgeschrieben ist es, die Voraussetzungen und Ursachen einer schweren Hirnschädigung zu überprüfen und verschiedene körperliche Untersuchungen in definierten Zeitabständen durchzuführen. Sie haben den Zweck, unterschiedliche Funktionen der verschiedenen Hirnareale zu prüfen und den Nachweis einer unumkehrbaren Schädigung zu führen.

Ergänzend dazu oder an die Stelle der Verlaufsbeobachtung können die Ärzte apparative Untersuchungen einsetzen, etwa das EEG (Elektro-Enzephalogramm), mit dem sich die elektrische Eigenaktivität der Gehirnzellen registrieren und aufzeichnen lässt (Abbildung oben, EEG beim gesunden, wachen Menschen). Wenn das Gehirn tot ist, zeichnet das Gerät keinerlei elektrische Hirn-Aktivität auf – es kommt zum sogenannten Nulllinienverlauf (Abbildung rechts). Gelegentlich kann auch die Überprüfung der Gehirndurchblutung erforderlich sein.

Das Transplantationsgesetz fordert, dass die Untersuchungen zur Hirntodfeststellung von zwei Ärzten unabhängig durchgeführt und in dem sogenannten Hirntodprotokoll festgehalten werden müssen. Damit ein Interessenskonflikt ausgeschlossen ist, dürfen diese Ärzte nicht selbst an der Organentnahme oder Transplantation beteiligt sein.

Keine wissenschaftlichen Zweifel Es wird immer wieder bezweifelt, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist. So wird eingewendet, dass der Gesamthirntod zwar den unwiederruflichen Ausfall aller Hirnfunktionen bedeute, nicht aber, dass der Betreffende bereits tot sei. Für die Mehrheit der medizinischen Wissenschaftler und auch für die Kirchen gibt es jedoch keine wissenschaftlichen Grundlagen für diese Annahme.