Warteliste

Es gibt ärztliche Richtlinien darüber, welche Patienten auf die Warteliste für eine Transplantation zu setzen sind und welche Kontraindikationen (medizinische Gegenargumente) gelten. Hierfür hat die Bundesärztekammer eine eigene Kommission eingerichtet, die diese Richtlinien immer wieder überprüft und aktualisiert.

Grundsätzlich kommt ein Patient dann für das Einpflanzen eines neuen Organs in Frage, wenn

  • eine andere Therapie keinen Erfolg mehr verspricht,
  • die Erkrankung des eigenen Organs mit Sicherheit in eine schwere, lebensbedrohliche Erkrankung münden wird oder ein solches Krankheitsstadium bereits eingetreten ist und
  • wenn der Patient nach einer erfolgreichen Transplantation mit hoher Wahrscheinlichkeit länger und besser leben wird als ohne diesen Eingriff.

Allerdings muss der Gesundheitszustand des Empfängers stabil genug sein für die Operation und die anschließende, dauerhafte medikamentöse Behandlung. Auch die allgemeinen Lebensumstände des Empfängers sollten den Erfolg der Behandlung nicht gefährden.