Wer kommt als Spender in Frage?

Als Spender von Organen kommen neben Lebendspendern Menschen in Frage, deren Gehirnfunktionen bereits erloschen sind (Wann ist ein Mensch tot?), deren Herz-Kreislauf-System jedoch noch künstlich aufrechterhalten wird. Da aber in den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als potentielle Organspender in Betracht – nämlich jene, bei denen der Hirntod dem endgültigen Herzstillstand vorausgeht und das Herz-Kreislauf-System im Rahmen einer Intensivtherapie künstlich aufrechterhalten werden kann. So sterben in deutschen Krankenhäusern jährlich rund 400.000 Menschen, wovon bei ungefähr 1% der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt und eine Organspende in Frage kommt. Für eine erfolgreiche Organspende ist es natürlich wesentlich, dass gespendete Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden bei einem Hirntoten im Falle eines Einverständnisses in die Organspende unmittelbar vor der Entnahme des Organs verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit der Organe zu überprüfen. Eine ärztliche Untersuchung des Spendewilligen zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Allerdings sollten bekannte Vorerkrankungen wie beispielsweise eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung in den Organspendeausweisen unter „Anmerkungen / Besondere Hinweise“ eingetragen werden.

Wer kommt als Lebendspender in Frage?

Das Transplantationsgesetz gestattet die Lebendspende, sieht aber erhebliche Einschränkungen vor. So ist die Lebendspende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades erlaubt, z.B. Eltern oder Geschwistern des Empfängers, und unter Ehepartnern, Verlobten oder anderen Personen, die dem Empfänger in besonders persönlich verbunden sind.